Urteil vom Amtsgericht Aachen - 8 C 728/93

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495 a ZPO abgesehen.


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