Urteil vom Amtsgericht Aachen - 14 C 114/95

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 826,75 DM zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 05.02.1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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