Urteil vom Amtsgericht Aachen - 15 C 121/98

Tenor

1.

Die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Aachen vom 16.03.1998 wird wie folgt neu gefaßt:

Dem Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, der Verfügungsklägerin und einem Bieter Zutritt zum I3, ####1 I zu gewähren, und zwar an einem Tag in der 3. Aprilwoche vom 14. bis zum 17. April 1998, jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungsbeklagte.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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