Urteil vom Amtsgericht Aachen - 21 F 213/97

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen des Kindesvaters ab dem 01.03.1998 monatlichen Unterhalt von 392,00 DM sowie fortlaufenden und rückständigen Unterhalt von 8.644,00 DM zu zahlen.

Rückständiger Unterhalt ist sofort, künftig zu entrichtender Unterhalt ist monatlich im voraus fällig.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.