Urteil vom Amtsgericht Aachen - 85 C 315/98

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.705,00 DM Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw Marke Ford Fiesta, Fahrgestellnummer xxxx ####1, nebst 4 % Zinsen seit dem 15.10.1998 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Annahme des unter Ziffer 1 genannten Fahrzeugs seit dem 18.12.1998 in An-nahmeverzug befindet.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 95% und der Kläger zu 5 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, diese Sicherheit auch durch Beibringung einer selbstschuldneri-schen Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse zu leisten.

Für den Beklagten ist das Urteil der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird insoweit gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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