Urteil vom Amtsgericht Aachen - 9 C 395/98

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 10.12.98 zu zahlen.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreites als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 6.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.


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