Urteil vom Amtsgericht Aachen - 9 C 315/98

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 100,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02.10.1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitslei-stung von 150,00 DM abwenden, sofern nicht der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Si-cherheitsleistung von 1.200,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leisten.


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