Urteil vom Amtsgericht Aachen - 101 C 489/99

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 449,22 DM nebst 9,75 % Zinsen für die Zeit vom 30.08.1999 bis zum 10.12.1999 und danach 4 % Zinsen zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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