Urteil vom Amtsgericht Aachen - 81 C 381/99

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages abwen-den, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-ten.


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