Urteil vom Amtsgericht Aachen - 82 C 581/99

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.900,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23.10.1999 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig Vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung kom-menden Betrags abwenden, wenn nicht dieser zuvor in der selben Höhe Sicherheit leistet.


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