Urteil vom Amtsgericht Aachen - 6 C 315/99

Tenor

1)

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.07.1999 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klä-gerin sämtlichen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Ver-kehrsunfall vom 14.11.1998 in Aachen zu ersetzen, soweit die diesbezüglichen An-sprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Be-trags, die auch in Form eienr selbstschuldnerischen, unbedingten, unbefristeten und unwiderruflichen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht wer-den kann, vorläufig vollstreckbar.


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