Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 12 UR II 40/00 WEG

Tenor

In der Wohnungseigentumssache

pp

hat das Amtsgericht B, Abt. 12,

- als für Wohnungseigentumssachen zuständiges Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

am 25. Januar 2001

durch den Richter am Amtsgericht Schneiders

b e s c h l o s s e n :

I.

Die Antragsgegner werden verpflichtet, das am Eingang zu der im Erdgeschoss des Hauses F-Straße 266 in B neben dem Gartentor in unmittelbarer Nähe zum Bürgersteig angebrachte große Schild mit der Hausnummer 266 zu entfernen.

II.

Die Antragsgegner werden verpflichtet, durch geeigne¬te Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in den Erdge¬schossräumen des Hauses F-Straße 266 in B bei der derzeitigen Nutzung dieser Räume als Patent¬anwaltspraxis kein Büropersonal in den Räumen arbei¬tet und in diesen Räumen keine Mandanten empfangen werden.

III.

Der weitergehende Antrag des Antragstellers wird zu¬rückgewiesen.

IV.

Die Antragsgegner tragen die Gerichtskosten des Ver¬fahren und die außergerichtlichen Kosten des Antrag¬stellers sowie ihre eigenen außergerichtlichen Ko¬sten. Die weitere Verfahrensbeteiligte trägt ihre ei¬genen außergerichtlichen Kosten selbst.

V.

Der Geschäftswert für das Verfahren und diese Ent¬scheidung wird auf 11.000,00 DM festgesetzt.


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