Urteil vom Amtsgericht Aachen - 14 C 463/00

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, in Höhe eines Teilbetrages von 1216,07 DM als derzeit unbegründet.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Voll-streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500 DM ab-wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in dieser Höhe leistet.


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