Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 12 M 3458/01

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin gegen die Ablehnung vom ... wird der ... angewiesen, dem Schuldner im Wege der Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses eine ergänzende eidesstattliche Versicherung zu den Fragen der Gläubigerin gemäß ihrem Antrag vom ... abzunehmen.


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