Urteil vom Amtsgericht Aachen - 8 C 557/01

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zur Vollstreckung gelan-genden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.


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