Urteil vom Amtsgericht Aachen - 84 C 535/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 142,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 71 %, die Beklagten zu 29 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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