Urteil vom Amtsgericht Aachen - 80 C 468/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Be-klagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von dem Beklagten beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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