Urteil vom Amtsgericht Aachen - 80 C 424/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung dem Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von den Beklagten beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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