Urteil vom Amtsgericht Aachen - 84 C 51/03

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 58,53 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Oktober 2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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