Urteil vom Amtsgericht Aachen - 81 C 330/02

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 436,02 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 1.5.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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