Urteil vom Amtsgericht Aachen - 8 C 31/03

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 08.11.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Den Parteien bleibt nachgelassen, ei-ne Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.


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