Urteil vom Amtsgericht Aachen - 82 C 95/03

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 48,30 EUR nebst 5 %

Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.03.2003 zu

zahlen.

II.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrags abwenden, wenn nicht diese zuvor in der selben Höhe

Sicherheit leistet.


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