Urteil vom Amtsgericht Aachen - 21 F 203/02

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,-- Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Landeszentralbank zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin 2/3 und der Beklagte 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit ingleicher Höhe leistet.


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