Urteil vom Amtsgericht Aachen - 10 C 386/03

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, den Haustürbereich des Hauses ....................., mittels einer Video-Überwachungskamera zu überwachen und mit der Kamera Bilder vom Kläger ohne dessen Zustimmung aufzunehmen sowie einen einer Video-Überwachungskamera ähnlich sehenden Gegenstand auf den vorgenannten Haustürbereich zu richten.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.750,00 € vorläufig vollstreck-bar.


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