Urteil vom Amtsgericht Aachen - 14 C 161/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits

hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

500 € abwenden, wenn nicht der Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in

dieser Höhe leistet.


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