Urteil vom Amtsgericht Aachen - 13 C 100/02

Tenor

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit 01.12.2001 zu bezahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 1.000,00 EUR.


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