Urteil vom Amtsgericht Aachen - 8 C 471/04

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 460,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.08.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 36 % und die Beklagte 64 % zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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