Urteil vom Amtsgericht Aachen - 11 C 511/03

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 950,-- EUR zu zahlen.

II.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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