Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 23 F 206/04

Tenor

Das Sorgerecht für das Kind Z vom I, geb. am 12. 3. 1999 wird der Antragsgegnerin entzogen und auf das Jugendamt B als Vormund übertragen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Streitwert wird für die Hauptsache auf 3.000,-- Euro und für das EA-Verfahren auf 500,-- Euro festgesetzt.


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