Urteil vom Amtsgericht Aachen - 80 C 589/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.08.2004 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 26,39 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.


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