Urteil vom Amtsgericht Aachen - 85 C 96/05

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen

auf die mündliche Verhandlung vom 12.05.2005

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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