Urteil vom Amtsgericht Aachen - 11 C 176/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 464,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO.


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