Urteil vom Amtsgericht Aachen - 8 C 195/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.345,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.682,98 € seit dem 23.03.2005 und aus 144,59 € seit dem 28.04.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.