Urteil vom Amtsgericht Aachen - 10 C 385/05

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen, Abt. 10

im vereinfachten schriftlichen Verfahren (§ 495a ZPO)

mit Schriftsatzfrist bis zum 31. 8. 2005

am 20. 9. 2005

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32,50 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 29. 8. 2004 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil ergeht gemäß § 313a ZPO ohne Tatbestand.


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