Urteil vom Amtsgericht Aachen - 81 C 206/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages abwen-den, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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