Urteil vom Amtsgericht Aachen - 8 C 318/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.405,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2005 sowie außergerichtliche Anwaltsgebühren von 102,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 28.06.2005 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Hö-he von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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