Urteil vom Amtsgericht Aachen - 13 C 250/05

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteiles gegen ihn vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Streitwert: 1.043,20 Euro.


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