Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 10 C 437/04
Tenor
wird der Beschluss vom 8.2. 2005 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens da-hin berichtigt, dass dem Antragsgegner verboten ist, mit der Antragstellerin Kontakt aufzunehmen. Das Wort „keinen„ vor dem Wort „Kontakt„ ist daher zu streichen (§ 319 ZPO).
1
Aachen, den 30. November 2005
2Amtsgericht, Abteilung 10
3Dr. R
4Richter am Amtsgericht
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
This content does not contain any references.