Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 6 C 557/05

Tenor

1.

Das Urteil vom 29.12.2005 wird im Rubrum dahin berichtigt, dass nach Ausführung der Beklagten eingefügt wird:

„Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwälte T & N, B-Allee,

####1 B, #####/####V“.

2.

Das Urteil vom 29.12.2005 wird im Tenor dahin berichtigt, dass der dritte Satz des Te-nors (Kostenentscheidung) wie folgt lautet:

„Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 77 % und die

Beklagte zu 23 %.“


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