Urteil vom Amtsgericht Aachen - 4 C 328/05

Tenor

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 575,00 € sowie 58,81 € vorgerichtliche Anwaltsgebühren nebst jeweils 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.2.2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage ab-gewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 35 % der Kläger und 65 % die Beklag-ten. Die Liquidation des Sachverständigen C vom 9.1.2006 in Höhe von 524,34 € fällt den Beklagten allein zur Last.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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