Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 16 AR 6/06

Tenor

In der Beratungshilfesache

wird die gemäß § 6 Abs. 2 BerHG zulässige Erinnerung des Antragstellers vom 31. 1. 2006 gegen den die Bewilligung der beantragten Beratungshilfe verweigernden Be-schluss der Rechtspflegerin vom 23. 1. 2006 – 5 UR II 183/05 –als nicht begründet verworfen.


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