Urteil vom Amtsgericht Aachen - 10 C 160/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.856,58 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz seit dem 24. 2. 2006 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils voll-streckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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