Urteil vom Amtsgericht Aachen - 14 C 204/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, die Streithelferin des Klä-gers trägt ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jedoch selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gegen dieses Urteil wird die Berufung nicht zugelassen.


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