Urteil vom Amtsgericht Aachen - 10 C 482/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 68,06 € nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2005 zu zah-

len.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil ergeht gemäß § 313a ZPO ohne Tatbestand.


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