Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 92 IN 9/07

Tenor

Der Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss vom 06.02.2007 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht abgeholfen.

Die Akte wird dem Landgericht Aachen zur Entscheidung vorgelegt.


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