Urteil vom Amtsgericht Aachen - 11 C 125/07

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie zur

Vollstreckung kommenden Betrages abwenden, wenn nicht der

Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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