Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 41 Gs 1299/07

Tenor

wegen Verdachts der Trunkenheit im Verkehr

wird dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis gemäß § 111 a StPO vorläufig entzogen.

Sein Führerschein wird beschlagnahmt, §§ 111 a Abs. 3, 94 Abs. 3 StPO.


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