Urteil vom Amtsgericht Aachen - 5 C 108/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2755, 56 € sowie 265, 70 € vorgerichtliche nicht anrechenbare Anwaltskosten zzgl. Zinsen i. H. v. jeweils 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 30. 12. 2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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