Urteil vom Amtsgericht Aachen - 43 Ds - 806 Js 526/07 - 146/07

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

 

Er wird entsprechend seines Anerkenntnisses weiter verurteilt, an den Geschädigten N ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.800,00 € zu zahlen.

 

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.

 

Die Kosten des Nebenklägers werden dem Angeklagten auferlegt.

 

Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungsausspruchs vorläufig vollstreckbar.

 

- §§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 406 StGB, 708 Nr. 1 ZPO -


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