Urteil vom Amtsgericht Aachen - 86 C 1/07

Tenor

I.

Folgende in der Wohnungseigentümerversammlung vom 04.06.2007 ge-fassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt:

Der unter Tagesordnungspunkt 3 gefasste Beschluss über die Jahresab-rechnung 2006 (Gesamtjahresabrechnung sowie die dazugehörigen Ein-zeljahresabrechnungen), der unter Tagesordnungspunkt 4 gefasste Be-schluss über die Entlastung der Kassenprüfer und der Verwaltung, der unter Tagesordnungspunkt 7 b) gefasste Beschluss über die gesonderte Vergütung der Verwaltung für die Erstellung der Ausweisung der haus-haltsnahen Dienstleistungen in den Jahresabrechnungen und der unter Tagesordnungspunkt 9 gefasste Beschluss über die gesonderte Vergü-tung des Verwalters für die Führung des Beschlussbuches.

II.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 10 %, und zwar ein-schließlich 10 % der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Be-klagten, die Beklagten tragen 90 % der Kosten des Rechtsstreites. Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre restlichen außergerichtlichen Kosten selbst.

IV.

Das Urteil ist – im Hinblick auf die Kostenentscheidung – vorläufig voll-streckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Dem Kläger wird nach-gelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten oder die Streithelferin der Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

V.

Der Streitwert wird für das Verfahren und diese Entscheidung auf 11.745,97 € festgesetzt.


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